„Durch das Hören von Musik über Kopfhörer darf man sich nicht in eine Situation bringen, in der Warnrufe, Signale oder sicherheitsrelevante Weisungen nicht mehr wahrgenommen/registriert werden können. Sieht der Arbeitgeber eine Gefährdung, so kann das Tragen von Musikkopfhörern verboten werden“.
Mit diese Auszug aus dem „Deutsches Handwerksblatt“ wäre die grundsätzliche Frage geklärt,
ob das Tragen von Musikkopfhörern grundsätzlich gestattet ist.
Privat darf man (un)glücklicherweise machen, was man möchte: Abrichte und Kreissäge ohne Maschinenkurs nutzen, Lackieren ohne Atemmaske und eben auch die Wildecker Herzbuben bei voller Dröhnung beim Arbeiten über Kopfhörer laufen lassen.
Grundsätzlich halte ich es für eine Gefahr, sich mit lauter Musik von der Aussenwelt abzukapseln, da ein Sinn verloren geht, der im Gegensatz zum Sehen auch Gefahren von hinten erahnen lässt, wenn bspw. Holzlatten umkippen/wegrutschen.
Bei Arbeiten an Maschinen höre durch den Gehörschutz, ob die Drehzahl zu hoch/niedrig gewählt wurde, der Motor unrund läuft oder sich sonstige Fehler im „System“ befinden.
Zusätzliche Musik würde diese Wahrnehmung beeinflussen, zudem erfordert das Hören von Musik Aufmerksamkeit, die mir an anderer Stelle fehlen könnte.
Eine Ausnahme mache ich bei Arbeiten mit Handwerkzeugen und Oberflächenbehandlungen und komme damit auch zum eigentlichen Thema dieses Blogs:
Welche Möglichkeiten gibt es Musik/Hörbücher/Podcasts in der Werkstatt zu hören.
Meine Empfehlung wäre daher für Schleifarbeiten Noise-Canceling-Kopfhörer zu tragen, da man diese auch privat tragen, sind die Kosten vielleicht ein wenig leichter zu verschmerzen als für reine Werkstattkopfhörer. Sobald zerspanende Maschinen laufen wird der Gehörschutz aufgesetzt.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal dringend darauf hinweisen, dass Hörverlust ein schleichender Prozess ist. Bitte denkt heute schon an euer Gehör in 30 Jahren.
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