Wenn Sie mit dem Begriff "Dado Blades" nichts anfangen können, dann geben Sie den Begriff einfach einmal in eine Suchmaschine ein. Sie werden viele Ergebnisse finden. Vielleicht denken Sie dann "Das hätte ich für meine Tischkreissäge auch gerne". Wenn Sie weiter suchen, werden Sie sicherlich auf Informationen stoßen, nach denen diese Werkzeuge bei uns nicht eingesetzt werden dürfen. Sie werden auch über viel Halbwissen stolpern und am Ende vielleicht sehr verunsichert sein. Ich will in diesem Artikel versuchen ein wenig Licht in diese Sache zu bringen. Der Artikel ist nicht bebildert, da ich zum Thema keine Bilder machen kann und fremde Bilder aus urheberrechtlichen Gründen nicht verwenden kann. Aber es geht auch mal ohne Bilder.
Die wichtigste Frage zuerst: Sind diese "Dado Blades" bei uns verboten?
Eine klare Antwort: Nein! Im privaten Bereich dürfen Sie erst einmal tun und lassen,was Sie möchten. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, allerdings könnten Sie bei dem Nachweis grober Fahrlässigkeit mit Ihrer Versicherung ärger bekommen, sollte etwas passieren. Im gewerblichen Bereich sieht es anders aus, da gelten die Vorschriften der Berufsgenossenschaft für alle Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann wiederum weitestgehend tun, was er möchte. Handelt also auf eigene Gefahr.
Die Berufsgenossenschaft macht ganz klare Vorgaben, wie ein Werkzeug, dass auf einer Maschine eingesetzt werden soll konkret auszusehen hat. Entspricht ein Werkzeug diesen Vorgaben, darf es, gemäß seiner Bestimmung auch eingesetzt werden. Es gibt in Deutschland inzwischen "Dado Blades", die diesen Vorgaben entsprechen zu kaufen.
Das führt zur zweiten Frage: Kann man diese Werkzeuge gemäß ihrer Bestimmung einsetzen?
Das ist erst einmal von der verwendeten Maschine abhängig. Viele schwere Tischkreissägen haben entsprechende Aufnahmen oder können umgerüstet werden. Die Aufnahme muss das Werkzeug sicher halten. In der Praxis bedeutet dies vereinfacht: Die Welle muss in etwa so lang sein, wie das Werkzeug dick ist. Bei den meisten kleinen Tischkreissägen ist dies nicht der Fall. Die Drehzahl der Tischkreissäge darf die maximal erlaubte Drehzahl des Werkzeuges nicht überschreiten. Ansonsten bleiben alle Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaft erst einmal in Kraft.
Zuletzt wäre dann noch ein Punkt zu klären: Verkraftet Ihre Maschine solche Werkzeuge?
Der Maschinenhersteller gibt für seine Maschinen den bestimmungsgemäßen Gebrauch vor. Für diesen bestimmungsgemäßen Gebrauch ist eine Maschine ausgelegt. Dazu gehört auch das maximale Gewicht der Werkzeuge, die auf einer Tischkreissäge eingesetzt werden dürfen. Beim Betrieb einer Tischkreissäge sind oft enorme Kräfte am Werk. Lager, Führungen und die gesamte Konstruktion sind entsprechend ausgelegt. Setzt man nun ein schwereres Werkzeug wie ein "Dado Blade" ein, so treten wesentlich höhere Kräfte auf. Die Lager und vor allem die Motorbremse sind eventuell nicht dafür ausgelegt. Ihre Maschine könnte also schaden nehmen.
Wie Sie sehen, kann durchaus eine sichere Verwendung der "Dado Blades" stattfinden. Allerdings nur auf schweren Maschinen, die eher im professionellen Umfeld eingesetzt werden. Dort nimmt man dann aber eher die Tischfräse oder spezielle Nutsägen. Sogar der Betrieb von Verstellnutern wie auf der Tischfräse ist möglich, wenn Werkzeug und Maschine dafür ausgelegt sind.
Wie eingangs schon erwähnt sind, sind sie nicht dazu verpflichtet sich im privaten Bereich an die Vorgaben der Berufsgenossenschaft zu halten. Sie arbeiten ja auf eigenes Risiko. Dennoch macht es meiner Meinung nach Sinn, sich danach zu orientieren. Schließlich hat die Arbeit der Berufsgenossenschaften dazu geführt, dass die Zahl der Arbeitsunfälle in Tischlereien drastisch gesunken ist. Warum also sollen die Vorgaben nicht auch im privaten Bereich helfen Unfälle zu vermeiden?
Die für den Holzbereich zuständige Berufsgenossenschaft (BGHM) macht es Ihnen sogar sehr leicht sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Sie bietet sehr viele nützliche Informationen kostenlos im Internet an. Ich habe Ihnen hier einmal die wichtigsten Quellen zusammengetragen.
Interessante Quellen mit vielerlei Informationen rund um das Thema Sicherheit und Umgang mit Maschinen:
Fachinformationen der BGHM
http://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/fachinformationen/holz.html
Videobibliothek der BGHM
http://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/filme/holzbranche.html
Eine PDF-Datei mit 184 Seiten zum Thema Sicherheit der BGHM
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Tischlereien:
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi725.pdf
Das ist sehr viel Lesestoff zum Thema Sicherheit und dem Umgang mit Maschinen.
Übrigens hat sicheres Arbeiten noch einen sehr angenehmen Nebeneffekt. Denn oft ist es so, dass die empfohlenen Schutz- und Andruckvorrichtungen nicht nur die Sicherheit erhöhen, sondern auch das Ergebnis verbessern. Sie arbeiten dann nicht nur sicher, sondern auch präzise.
Ich wünsche Ihnen allzeit sicheres Arbeiten!
Hallo Hans, Dado Blades und Wanknut Sägeblätter sind mitnichten das selbe. Sie tun zwar das gleiche, nämlich eine Nut einstellbarer Breite zu schneiden, unterscheiden sich aber im Aufbau und der Funktionsweise. Das Wanknutblatt wird absichtlich schräg auf die Welle gespannt, einstellbar durch schräg geschnittene Ringe, die gegeneinander verdreht werden können und so die breite der resultierenden Nut festlegen. Dado Blades bestehen aus mehreren "Sägeblättern" die nebeneinander ineinandergreifend auf die Sägewelle gespannt werden. Die Breite der Nut wird durch Zwischenringe eingestellt. Hat den Vorteil gegenüber dem Wanknutblatt, dass der Lauf wesentlich ruhiger ist. Da hier alles ruhig läuft und nichts "eiert". Also nicht Äpfel mit Birnen vergleichen ;-) Grüssle Micha
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Eine schöne, ausgewogene Darstellung (ich bin bisher auch davon ausgegangen, dass die Verwendung ein absolutes No-Go sei). Vielleicht noch ein Tipp für diejenigen, die weitere Informationen zum Thema recherchieren möchten: Die traditionelle deutsche Bezeichnung lautet „Wanknutblatt“ oder „Wanknutfräser“. Damit findet man in Suchmaschinen noch den einen oder anderen weiteren Hinweis.